TRAININGSWOHNEN

Das Trainingswohnen stellt sich vor...


Was ist das Trainingswohnen?

Das „ Trainingswohnen“ ist ein pädagogisches Betreuungsangebot in ambulanter Form für volljährige junge Erwachsene und Jugendliche ab 17 Jahren. Es bietet einen zeitlich befristeten Wohn- und Lebensraum, in dem die jungen Menschen Lebens- und Alltagsbereiche ausprobieren und üben können, die für ein selbstständiges Handeln und Leben noch nicht ausreichend entwickelt sind.

Die Definition von „Training“ aus Wikipedia

„Umgangssprachlich spricht man bereits bei einer einmalig durchgeführten Übungseinheit von Training. Im wissenschaftlichen Diskurs wird zwischen Übung und Training unterschieden. Denn eine Übung kann eine kurzfristige Anpassung bedingen. Systematisches Training zielt darauf, möglichst langfristig stabile Anpassungserscheinungen, d. h. Trainingseffekte zu erzielen.“

Das Trainingswohnen erschafft in Brückenfunktion einen Erprobungsraum zwischen der vollstationären Betreuung und einer oftmals beobachteten Überforderung von jungen Volljährigen und Jugendlichen im Betreuten Wohnen mit geringerer Betreuungsstundenanzahl. Vorrangig entwickelt für den Bereich der Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII) ist es durch lange Präsenzzeiten der Mitarbeiter vor Ort möglich, direkt stabilisierend und unterstützend auf sich abzeichnende Krisen und starke emotionale Schwankungen (z.B. bei Borderline-Persönlichkeitsstörungen, Traumatisierungen oder psychischen Erkrankungen) einzugehen. So können daraus resultierende Schwierigkeiten im Entwicklungs-, Lern-, und Trainingsprozess abgemildert bzw. aufgefangen werden. Die Gefahren von Schul- bzw. Ausbildungsabbrüchen oder Verwahrlosung bzw. sozialem Rückzug bei Krisen oder emotionaler Instabilität, können in diesem Setting deutlich minimiert werden, ohne die bei lebendigem Wachstum unausweichlichen „Störungen“ (z. B. emotionale Krisen) ausklammern zu müssen, sondern sie als wichtiges Lernfeld zu nutzen.

Andererseits kann im Trainingswohnen im Vergleich zum vollstationären Wohnen ein flexiblerer und weitreichenderer Freiraum zur Erprobung und Stärkung der eigenen Fähigkeiten zur Verfügung gestellt werden, damit sich Trainingseffekte einstellen können.

 

Hierfür stehen 6 möblierte Zimmer auf zwei Etagen zur Verfügung. Auf jeder Etage befinden sich ein Bad und eine Küche. Es gibt einen großen Gruppenraum mit Balkon und direktem Zugang zum Garten. Das Haus liegt in einem Wohngebiet von Rodheim in 10 km Entfernung von Gießen mit guter Busanbindung, Einkaufsmöglichkeiten in fußnähe, und gut zu erreichenden ärztlichen Praxen. Die Zimmer können von den Bewohnern angemietet werden.

Die Hauptbetreuungszeiten sind am Nachmittag bis in den Abend gegen 19.00 Uhr hinein. Auch an Wochenenden ist das Betreuerbüro bis 17.00 Uhr besetzt. Es gibt sowohl ein Büro im Haus als auch direkt neben dem eigentlichen Wohnhaus auf dem Gelände. So kann bei schwierigen Gruppenprozessen, die eine engere Begleitung benötigen, die Präsenz der pädagogischen Fachkräfte im Haus intensiviert werden.

 

Zu den Regelangeboten dieses Settings gehören, immer ausgerichtet an dem gemeinschaftlichen und persönlichen Bedarf der Klienten, und in guter Balance zwischen Rahmen und Freiraum,

  • die Absicherung und Kontrolle der Hausdienste.

  • die Begleitung der Wochengespräche als eine regelhafte Förderung von Gruppenbildungsprozessen und der damit einhergehenden Ausbildung sozialer Kompetenzen, insbesondere der Konflikt-und Kompromissfähigkeit.

  • die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Kostenträger

  • die Begleitung bei Ämtern und Behörden und bei Antragsangelegenheiten.

  • Die Betreuung bei Hausaufgaben im Rahmen von Ausbildung oder Schule, sowie die Begleitung bei sonstigen Schwierigkeiten in diesem Kontext

  • die Begleitung bei Arztbesuchen.

  • Betreuung bei stationären Klinikaufenthalten

  • die Absicherung der Medikamenteneinnahme.

  • die Begleitung bei psychiatrischen Visiten

  • die Unterstützung im verantwortungsvollen Umgang mit den eigenen finanziellen Mitteln

  • die Begleitung in Krisen und deren Aufarbeitung, auf Grundlage des gemeinsam erarbeiteten Krisenplans.

  • Möglich sind die Begleitungen beim Einkauf und die Beratung hinsichtlich einer gesunden Ernährung.

  • Möglich ist die Unterstützung bei der Planung und Durchführung von gemeinsamen Freizeitaktivitäten.

 

Das Angebot ist in der Regel geeignet für junge Erwachsene oder Jugendliche (ab 17 Jahren)

  • die sich selbst versorgen können. (selbstständiger Einkauf von Lebensmitteln, kochen……)

  • die die verschiedenen alltagspraktischen Anforderungen, die sie noch nicht genügend ausgebildet haben, trainieren wollen.

  • die sich mit ihren Stärken und Schwächen beschäftigen und neue Pfade entdecken und erkunden, und dabei auch Hilfe und Unterstützung zulassen wollen.

  • die für ihre nächsten Schritte in ein eigenständiges und eigenverantwortliches Leben einen größeren Freiraum benötigen als dieser im stationären Rahmen möglich ist. Aber auch noch die familienähnlichen Sicherheiten benötigen, ohne Terminabsprache mit den pädagogischen Mitarbeitern über ihre Sorgen, Nöte und Freuden sprechen zu können, bevor die Karre an die Wand gefahren ist, und auch gerade dann wenn sie doch an die Wand gefahren wurde! Scheitern ist erlaubt und gehört zu jedem Entwicklungsprozess, der nur im eigenen Erfahren stattfinden kann.

  • die in der Lage sind mit, und durch die Rufbereitschaft Probleme und Zeit zu überbrücken.

  • die gern mit Gleichaltrigen in einer WG zusammen wohnen wollen.

Diese jungen Erwachsenen und Jugendlichen finden im Trainingswohnen der Sonnenstrasse Evenius GmbH mit seinen pädagogischen Fachkräften*Innen als Mentoren*Innnen, ein geeignetes Trainings- und Lernumfeld für ihre Lebensbereiche, einschließlich der kleinen und großen Krisen, auf ihrem Weg in ein eigenbestimmtes Leben!



 

Finanzierung:

Variante 1

  • Die jungen Menschen sind im Sinne von ALG II (Jobcenter) förderfähig, stehen dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zur Verfügung, oder nutzen schon, im günstigsten Fall ein Förderangebot im Landkreis Gießen, bzw. sind für ein solches angemeldet.

  • dann beantragen die jungen Menschen bzw. der/die gesetzliche Betreuer*Inn die Übernahme der Miet- und Nebenkosten, sowie den Eckregelsatz beim Zuständigen Jobcenter

  • beim Fallzuständigen Kostenträger beantragen sie die Übernahme der Betreuungskosten im Umfang von bis zu 13 Fachleistungsstunden in der Woche

 

Variante 2

  • Kosten welche entstehen wenn noch keine Förderfähigkeit besteht, eine Tagesstruktur in unseren Werkstätten benötigt wird und beim Jobcenter kein Anspruch auf eigenen Wohnraum besteht

  • Das Jugendamt bzw. andere Kostenträger übernehmen deshalb die Kosten für die Betreuung ( von bis zu 13 Fachleistungsstunden in der Woche), die Miete, den Eckregelsatz und den Tagessatz für die interne Tagesstruktur

 

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, setzten Sie sich mit dem für Sie zuständigen Kostenträger in Verbindung und nehmen Kontakt mit uns auf.

Die konkreten Kosten erfragen sie dann bitte in einem persönlichen Gespräch mit uns!

Durch Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu Zwecken der Analyse, zur Bereitstellung von personalisierten Inhalten und Werbung zu.  Akzeptieren  Weitere Informationen