PARTIZIPATIONSKONZEPT

Partizipationskonzept


Beschreibung der Mitbestimmungsgremien


In unserer Einrichtung werden Jugendliche und junge Erwachsene nach SGB XII, wie auch nach SGB VIII betreut Es gibt unterschiedliche stationäre Wohnformen, wie auch einen großen Bereich „Betreutes Wohnen“. Daher gibt es auch unterschiedliche Strukturen bei den jeweiligen Interessenvertretungen. In den Wohnheimen gibt es frei gewählte Gruppensprecher und stellvertretende Gruppensprecher, oder auch Wohngruppensprecher und gleichberechtigte Beigeordnete. Im SGB XII ist es der Heimbeirat, in der Jugendhilfe der Heimrat, im Betreuten Wohnen der Bewohnerrat. Das Grundkonzept, sowie die Grundlagen für die Beteiligungsarbeit sind jedoch für alle Gremien gleich. Jedem Beteiligungsgremium ist ein Berater aus dem Mitarbeiterkreis  zur Seite gestellt. Für die Gesamteinrichtung ist ein Partizipationsbeauftragter mit der Koordinierung der Beteiligungsarbeit beauftragt. 

Das gesamte Aufgabengebiet des Partizipationsbeauftragten wird im nächsten Beitrag ausführlich beschrieben.
 

 

 

 

Koordination Partizipation/Teilhabe
-Partizipationsbeauftragter-


Der im „Präventionskonzept“ benannte und für die Gesamteinrichtung tätige Partizipationsbeauftragte ist eine in der Einrichtung gewachsene von allen Seiten geachtete Funktion, welche durchgängig mit dem gleichen Mitarbeiter besetzt ist. Seine Aufgabe ist unter anderem die regelmäßige Schulung und Beratung der Interessenvertretungen, sowie deren Berater. Die hierfür spezielle persönliche Eignung des Mitarbeiters im Spannungsfeld zwischen den Aufgaben des Mitarbeiters der  Einrichtung und Vertreter der BewohnerInnen und KlientInnen wird von allen Seiten als glaubhaft, von ihm leistbar und vertrauenswürdig erlebt. Deshalb kann der Mitarbeiter in der Funktion als Partizipationsbeauftragter auch gleichzeitig als interne Ombudsstelle für alle BewohnerInnen und KlientInnen gesehen, genutzt und benannt werden.

Der Partzipationsbeauftragte selbst ist Mitglied im Verein „Berater KiJuV“ (Kinder- und Jugendvertretung) Hessen. Er wird dort regelmäßig geschult, aktuelle Themen und Inhalte können so in unsere Beteiligungsarbeit einfließen Weitere Informationen zum Verein und dessen Aufgaben finden sich im nächsten Beitrag.

 


 

Der Verein Berater Kinder- und Jugendvertretung Hessen
(Berater KiJuV)

Der Verein Berater Kinder- und Jugendvertretung Hessen (vormals AG hessische Heimratsberater) wurde 2015 gegründet. Als AG hessische Heimratsberater war man allerdings bereits seit 1995 aktiv.

Am 09.07.2015 gründete der 7-köpfi­ge Vorstand den Verein „Berater KiJuV Hessen“. Ein wichtiger Arbeitsschwer­punkt des Vereins ist die Beratung von PädagogInnen für die Heimratsarbeit und die Unterstützung von Einrichtungen, die sich in diesem Aufgabenfeld neu aufstellen wollen. So wurden mit der Unterstützung der HeimratsberaterInnen aus der AG Hessische Heimratsberater in mehreren Einrichtungen Kinder- und Jugendvertretungen gebildet, Satzungen überarbeitet bzw. neu geschrieben oder Kooperationsformen von Kleinsteinrichtungen entwickelt.
 

  • Als Berater der Kinder- und Jugendvertretungen in Hessen (Berater KiJuV) wollen wir die Partizipationsarbeit für andere Beteiligungsgremien in  Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Hessen und deutschlandweit transparent gestalten.
     

  • Wir bieten Fortbildungen für pädagogische Mitarbeiter und Schulung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an.
     

  • Ziel ist es die gesetzlich festgeschriebene Beteiligungsarbeit gezielt auf die Praxis zu übertragen.
     

  • Unsere Herzensangelegenheit ist durch gelebte Beteiligungsstrukturen junge Menschen in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken und ihre individuellen Fähigkeiten zu erkennen und zu fördern.

 

 

Mehr zum Verein und Kontakt:  https://www.berater-kijuv-hessen.com

 

 

 

 

 


Der Landesheimrat Hessen

Der Landesheimrat Hessen ist ein Gremium von 11 Jugendlichen, die jedes Jahr bei der Jahresarbeitstagung Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte junger Menschen nach §§ 8 und 45 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) „Beteiligungswerkstatt“ die im Flensunger Hof in Mücke stattfindet von den dort Anwesenden TeilnehmerInnen neu gewählt werden.


Die 4 tägige Veranstaltung wird 1x jährlich vom hessischen Ministerium für Soziales und Integration (Landesjugendamt) in Kooperation mit dem Verein Berater Kinder- und Jugendvertretung Hessen und dem Landesheimrat Hessen durchgeführt. Der Verein Berater KiJuV stellt die „Teamer“ für diese Veranstaltung. Der Landesheimrat wählt seine Berater aus dem Kreis der Teamer aus.

 

 

WIR BEWEGEN WAS!
...und wer sind wir?
 
Der Landesheimrat Hessen ist ein Gremium, welches repräsentativ für alle Kinder und Jugendlichen in der Heimerziehung Hessens steht, denn als Teil der Jugendhilfe kennen wir die Probleme, mit denen man konfrontiert wird.

Wir machen es uns zu unserer Aufgabe, die geltenden Kinder-und Jugendrechte durchzusetzen und gegebenenfalls für zeitgemäße Veränderungen zu kämpfen.

Trotz unserer großen Ziele nehmen wir uns gerne auch Zeit für kleinere Anliegen.



Mehr Informationen und Kontakt:  https://landesheimrat-hessen.jimdofree.com
 

 

 

 

 

Die Persönlichkeitsrechte


Für eine gelingende Beteiligungsarbeit ist es wichtig, daß die jungen Menschen ihreRechte, sowie ihre Beschwerdemöglichkeiten kennen. Nachfolgend sind einige Persönlichkeitsrechte beispielhaft dargestellt. In der Schrift  „Grundrechte und Heimerziehung“(Empfehlungen zu den Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten junger Menschen in Einrichtungen) des Landesjugendhilfeauschusses (LJHA) werden sie ausführlich beschrieben.
 

Du hast das Recht auf den Schutz Deiner Privatsphäre. Dazu gehört Dein Zimmer, Dein Bett, Dein Schrank, Dein Eigentum.
Du hast das Recht auf Rückzugsmöglichkeiten (Anklopfen und Warten). "Diese Rechte können durch Aufsichts- und Sorgfaltspflicht eingeschränkt werden"
Du hast das Recht, Dich zu beschweren. Versuche zuerst in einem persönlichen Gespräch mit Deinen Betreuern das Problem zu lösen. Wenn dies nicht zum gewünschten Erfolg führt, kannst Du Dich bei den Gruppensprechern, beim Heimrat, den Heimratsberatern oder bei der Heimleitung beschweren

 

 

Beschweren erlaubt
(Internes Beschwerdemanagement)


Im alltäglichen Zusammenleben kann es jederzeit zu Problemen kommen, die im Rahmen der bisher beschriebenen Möglichkeiten nicht geklärt werden können. In diesen Fällen haben die jungen Erwachsenen die Möglichkeit eine schriftliche Beschwerde einzureichen. Die betroffenen Personen können bei den Gruppensprechern, sowie bei den Erziehern ein für die Gesamteinrichtung gültiges Beschwerdeformular bekommen, in dem sie ihr Anliegen/ihre Beschwerde beschreiben können. Das ausgefüllte Formular kann bei den Erziehern abgegeben oder in den Briefkasten vor dem Leitungsbüro geworfen werden. Die Beschwerde wird anschließend im Erzieherteam besprochen. Dort wird festgelegt, wer sie bearbeitet und wann der Beschwerdesteller eine Rückmeldung bekommt. Über den Verlauf, sowie das abschließende Ergebnis der Bearbeitung wird ein Protokoll angefertigt. 

Somit ist sichergestellt, dass auch anonyme, unangekündigte Beschwerden  bearbeitet werden.  Die Einrichtung  empfiehlt, das Formular unseres Beschwerdemanagement (s.Teil 1 des Beschwerdemanagement) zu verwenden, akzeptiert und bearbeitet aber in gleicher Weise formlose  schriftliche Anträge. Bei mündlichen Beschwerden werden die BewohnerInnen angehalten und unterstützt ihre Beschwerde zu verschriftlichen, denn nur so ist eine verbindliche Bearbeitung möglich.    

Darüber hinaus gibt es externe Beschwerdestellen, die den BewohnerInnen, KlientInnen bekannt sind oder ggf. bei Bedarf zur Kenntnis gebracht werden;
 

•  Herr Reinhard Etzel
Betreuungs- und Pflegeaufsicht, Fachbereich Soziale Arbeit
 Reinhard.Etzel@havs-gie.hessen.de

•  Frau Bettina Kuhnle
Betreuungs- und Pflegeaufsicht, Fachbereich Soziale Arbeit
 Bettina.Kuhnle@havs-gie.hessen.de

•  Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen e. V.
c/o hoffmanns höfe
Heinrich-Hoffmann-Straße 3
60528 Frankfurt am Main
info@ombudsstelle-kinderrechte-hessen.de
 

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